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Allgemeine Miet- und Servicebedingungen für Snapix GbR

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Miet- und Servicebedingungen gelten für sämtliche Miet- und Serviceangebote sowie Miet- und Serviceverträge zwischen Snapix GbR (im Folgenden "Vermieter" genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden "Mieter" genannt). Sie finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

  2. Mietgegenstand und Leistungen Der Mietgegenstand umfasst die Snapix-Systeme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen gemäß den in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein festgelegten Details. Snapix behält sich das Recht vor, die genannten Systeme durch funktionsgleiche Alternativen zu ersetzen.

  3. Mietzeit, Mietgebühr und Preise für Dienstleistungen Die Mietzeit wird nach Tagen oder Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietgebühr richtet sich nach der gültigen Preisliste. Die Preise für Dienstleistungen sind ebenfalls in der Preisliste festgelegt.

  4. Versand und Gefahrenübergang Der Versand erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abholung oder Übergabe an den Spediteur.

  5. Gebrauch der Mietsache Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Nutzung der Snapix-Systeme gemäß den Anweisungen des Vermieters. Alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Snapix sind zu beachten.

  6. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Nutzung der Snapix-Systeme entstehen, einschließlich Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäßer Handhabung. Snapix ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

  7. Versicherung und Genehmigungen Der Mieter wird dringend empfohlen, eine geeignete Versicherung zum Schutz der Snapix-Systeme abzuschließen. Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für die Nutzung von Snapix liegt in der Verantwortung des Mieters.

  8. Rückgabe der Mietsache Die Snapix-Systeme sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich und in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden oder Kosten.

  9. Sonstiges Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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